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BEISPIEL 5
Frau G. ( 59 ) erhielt einen ablehnenden
Witwenrentenbescheid mit der Begründung,
dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente
aufgrund der zu kurzen Ehedauer nicht
gegeben sei.
Nach erfolgreichem Widerspruch konnte die
Vermutung einer Versorgungsehe widerlegt
werden, womit Frau G nunmehr einen positiven
Witwenrentenbescheid erhielt.
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